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... auf der Website des AWO Kreisverbandes Lüneburg/Lüchow-Dannenberg e.V.
Das Organisationsgebiet des AWO Kreisverbandes umfasst die beiden Flächenlandkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg und über eine Kooperationsvereinbarung für den hauptamtlichen Bereich den Landkreis Uelzen. Im Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt, Lüneburg/ Lüchow-Dannenberg e.V. (AWO) sind in 10 Ortsvereinen und 2 Stützpunkten insgesamt 1.000 Mitglieder organisiert. Ca. 300 ehrenamtliche und ungefähr 220 hauptamtliche Mitarbeiter/innen sind in den unterschiedlichen Verbandsgliederungen in diesem Bereich für die AWO tätig.
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Pressemitteilung: AWO fordert Stopp des Sozialabbaus |
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Landeszeitung 01.09.2011, S. 3: „Sozialarbeiter müssen gehen – Bund streicht Fördermittel“ „Das Ende für den job.hof – Projekt nach zwei Jahren beendet“ Landeszeitung 01.09.2011, S. 5: „Trinken unter aller Augen – Wo bleiben die Sozialarbeiter?“ Landeszeitung 02.09.2011, S. 1: „Nur Dämpfer für Konjunktur – Der Konjunkturaufschwung spült Milliarden in die Staatskassen. Die Steuereinnahmen zogen an, während Sozialausgaben zweistellig zurückgefahren werden konnten.“
Die Arbeiterwohlfahrt beobachtet mit großer Sorge und Unverständnis den Abbau sozialer Hilfen, während gleichzeitig immer mehr Menschen die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände aufsuchen und Unterstützung zur Existenzsicherung und in psychosozialen Notlagen in Anspruch nehmen. Ein Beispiel: Alleine in Stadt und Landkreis Lüneburg wurden in den letzten zwei Jahren etliche Hundert Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf abgebaut. Die Förderpolitik der Bundesregierung und der Agentur für Arbeit lässt zunehmend die Menschen außen vor, bei denen ein schneller Übergang in den ersten Arbeitsmarkt nicht zu erwarten ist.
AWO-Geschäftsführer Günter Wernecke warnt: “Die psychosozialen Folgen für Menschen, die von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, sind fatal. Nicht gebraucht zu werden und nichts zu tun haben zermürbt. Volkswirtschaftlich schlagen zudem gewaltige Folgekosten durch die Behandlung von psychischen Erkrankungen, familiärem Kollaps und Süchten zu Buche.“ Die Wohlfahrtsverbände geraten gleichzeitig immer mehr unter Druck, da die Hilfsleistungen bei steigenden Anforderungen möglichst immer billiger erbracht werden müssen. Aktuell steigen in einigen Bereichen sozialer Arbeit für diejenigen Leistungserbringer die Chancen, einen Auftrag zu erhalten, die ihre Mitarbeiter/innen am schlechtesten bezahlen. Der Vorstand der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Lüneburg / Lüchow-Dannenberg e. V. hat sich auf seiner Vorstandssitzung am 02.09.2011 mit dieser Entwicklung beschäftigt und fordert auch bei der Ausschreibung sozialer Dienstleistungen einheitliche Mindeststandards in Bezug auf die Vergütung und die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Anbieter. Achmed Date, AWO-Kreisvorsitzender, erläutert die Hintergründe der Forderung: „Bei der öffentlichen Vergabe von Bauleistungen werden Mindeststandards an Vergütung und andere Rahmenbedingungen zur Bedingung gemacht. Bei der Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen gibt es diese Bedingungen im Regelfall nicht. Prekäre Arbeitsverhältnisse sind beispielsweise in dem Bereich der Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen die Folge. Der drohende Fachkräftemangel im sozialen Bereich ist kein Schicksal, sondern hausgemacht.“ Der Sozialabbau zieht sich durch alle Sozialgesetzbücher. Die Verantwortung für die Menschen mit dem größten Unterstützungsbedarf wird zwischen Bund, Ländern und Kommunen hin und her geschoben. Immer stärker auf Feuerwehrleistungen zu setzen, wird am Ende teuer. Die Folgen werden zunehmend auf den Plätzen und Straßen der Kommunen sichtbar werden. Bei verfestigten Problemlagen hilft nur noch (auch kosten-)intensive Betreuung, präventive Ansätze hingegen sparen Geld. Wenn aber selbst die freiwilligen Leistungen der Kommunen für die Basisaufgaben der Verbände, mit denen sie ihrem gesellschaftlichen Auftrag nachkommen, zur Disposition stehen, ist Gefahr im Verzug. Bundes-, Landes- und Kommunalpolitikerinnen müssen sich aus Sicht der AWO auch daran messen lassen, inwieweit sie auch für die Menschen da sind, die keine wirtschaftlich starke Lobby haben oder viele Wählerstimmen garantieren. |
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Informationen zur persönlichen Vorsorge mit einem Griff und auf einen Blick
Der AWO Kreisverband Lüneburg/Lüchow-Dannenberg e.V. bietet mit dem neuen AWO Vorsorge-Ordner eine Möglichkeit, alle wichtige persönlichen Informationen, Checklisten oder Patientenverfügungen mit einem Griff auf einen Blick geordnet zusammenzustellen. Der Ordner „Vorsorge ... was wirklich wichtig ist“ ist ein von Experten der AWO kompetent und aktuell zusammengestelltes Werk mit Formularen, heraustrennbaren Notfallbögen, Vorsorge - Entscheidungen, Patientenverfügungen, Vollmachten, Testament und allen Angaben zur persönlichen und gesundheitlichen Situation.
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Kinderarmut in Deutschland |
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Am 9. Februar hat das Bundesverfassungsgericht die Bedarfssätze nach Hartz IV für nicht verfassungskonform erklärt. Nun muss der Gesetzgeber, neben der bereits vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Organisationsform, auch die Bedarfssätze neu fassen. Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht zum zweiten Mal unsere Kritik von vor gut fünf Jahren. Im Folgenden dokumentieren wir die Reaktionen der AWO auf diesen Richterspruch und gehen auf die Folgen von Armut besonders für die Kinder ein. (Dabei zitieren wir aus Presseveröffentlichungen der AWO und des ISS (Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt/M.).
Axel Plaue: „Höhere Kinderregelsätze können nur ein erster Schritt sein“ AWO für echte Chancengleichheit und für eine Grundsicherung für alle Kinder!
„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das endlich zu höheren Regelsätzen für die Kinder im Sozialgeldbezug führen muss“, sagte Axel Plaue, der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bezirksverband Hannover e.V. Gemeinsam mit dem Bündnis Kindergrundsicherung, das die AWO zusammen mit dem Kinderschutzbund, der GEW, dem Zukunftsforum Familie und anderen ins Leben gerufen hat, stellt Axel Plaue klar: „Höhere Kinderregelsätze können nur ein erster Schritt sein. Die nun höchstrichterlich verlangte eigenständige Berechnung des tatsächlichen Bedarfs von Kindern löst nicht die grundsätzlichen Systemmängel unserer milliardenschweren Familienförderung. Es ist schon lange klar, dass die gültigen Regelsätze für Kinder im Sozialgeldbezug den wirklichen Bedarf nicht decken. Ein etwa achtjähriges Kind kann von 251 Euro im Monat nicht vernünftig ernährt und gekleidet werden, geschweige denn am normalen Leben seiner Altersgruppe teilnehmen. Soziale Ausgrenzung, schlechtere Bildungschancen und gesundheitliche Defizite sind die Folgen“, erläutert Axel Plaue weiter. Deshalb fordert das Bündnis Kindergrundsicherung seit langem, dass die Regelsätze für Kinder erhöht und ihr tatsächlicher Bedarf eigenständig ermittelt werden müssten, statt diesen prozentual aus dem Hartz IV-Eckregelsatz für Erwachsene abzuleiten.
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